Mit dem jetzt bereitgestellten Geld können zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen sowie bauliche Maßnahmen umgesetzt und die Ausstattung in den Einrichtungen verbessert werden.

Ob die Umsetzung von Hygienekonzepten auf Grund der aktuellen Pandemie, Maßnahmen zur Digitalisierung oder Konzepte zur Bewegungs- und Barrierefreiheit – das Geld kann flexibel nach den Wünschen vor Ort eingesetzt werden.

Insgesamt stellt das Land im Rahmen der neue Richtlinie „IKiGa“ zur Förderung von Investitionen in Kindergärten 30 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus stehen landesweit 64,4 Millionen Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kindern unter drei Jahren, also in Krippen und der Kindertagespflege, zur Verfügung. Wir wollen die frühkindliche Bildung nachhaltig stärken und Kindern bzw. Eltern vor Ort ein gutes Betreuungs- und Bildungsangebot zu machen.